Vom Beobachten zum Eingreifen

Das Reformvorhaben für die deutschen Nachrichtendienste geht in die zweite Runde. Im Bundestag fand nun die erste Lesung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung statt.

Mehr Befug­nisse, weniger Kon­trolle für die Geheim­di­enste https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bnd-verfassungsschutz-gesetz-entwurf-bmi-ueberwachung-befugnisse-datenschutz-kontrolle

Kontret geht es um die „Reform des Nachrichtendienstrechts“. Diese sieht umfas-sende Änderungen im Rechtsrahmen für den Bundesverfassungsschutz (BfV), den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) vor.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, mit den rechtlichen Anpassungen die Dienste zu stärken. Dadurch sollen die beiden Sicherheitsbehörden auch für den digitalen Raum künftig besser aufgestellt sein. Dazu schaffe das Gesetz „angemessene Aufklärungsbefugnisse, speziell zur Auswertung technischer Angriffsspuren in der Angriffsinfrastruktur von Cyber-Angriffen wie auch allgemein - unter engen voraussetzungen – zu informationstechnischen Systemen der Bedrohungs-akteure“, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

Aktiver und unabhängiger

Insgesamt sollen BfV und BND deutlich aktiver und unabhängiger werden. Die beiden Dienste sollen beispielsweise künftig Angreifer nicht nur beobachten, sondern auch aktiv bekämpfen können.

Zudem sollen die Dienste auch die Infrastruktur von Angreifern stören sowie gezielt gegen sie gerichtete Falschinformationen verbreiten dürfen.

Das BfV soll die Vorgabe erhalten, bei einer „besonderen Bedrohung“ ins Handeln zu kommen. Das greift etwa in Fällen terroristischer Bedrohungen oder geheim-dienstlicher Aktionen „fremder Mächte“.

Hier könnte das BfV unter anderem CyberAngriffe ins Nichts leiten, ohne dass die Angreifenden etwas davon mitbekommen. Beim BND liegt die Handlungsgrenze bei einer „spezifischen Gefährdungslage“. Laut dem Entwurf müssen sich die Maß-nahmen dann gegen die „fremde Macht“ richten, von der die Gefahr ausgeht. Der UKRat https://ukrat.de soll künftig die gesamte Kontrolle der Dienste übernehmen. An der politischen Kontrolle wird aber nichts geändert. Das Parlamentarische Kontroll-gremium im Bundestag bleibt erhalten.

Verfassungsschutz gleich Demokratieschutz

Im Rahmen der ersten Lesung zu den Gesetzesvorhaben erklärte Bundesinnen-minister Alexander Dobrindt (CSU): „Spionage, Sabotage, Cyber-Angriffe und hybride Anschläge sind die neue, ständige Gefahrenrealität. Dagegen müssen wir uns rüsten.“ Die hybriden Bedrohungen zielten darauf ab, die Demokratie in Deutschland zu destabilisieren. Aus diesem Grund sei Verfassungsschutz zugleich Demokratieschutz. Mit dem Reformgesetz lege die Bundesregierung nun den „Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten“. Die Dienste würden dadurch in die Lage versetzt, eine „echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror“ zu schaffen.

Dobrindts Ministerkollegin Nina Warken (CDU), Bundesministerin für besondere Aufgaben, ergänzte: „Um unsere Souveränität in Sicherheitsfragen zu stärken und um unserer Verantwortung in Europa gerecht zu werden, werden wir unsere Nachrichtendienste konkurrenzfähiger machen“.

Deutschland könne sich angesichts einer verschärften Bedrohungslage nicht länger darauf verlassen, „dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird“. Die von der Regierung geplanten Reformen bezeichnete Warken als „größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste in der Geschichte unseres Landes“.

Zum Ende der Debatte wurden die Pläne in den Innenausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. Dies gilt auch für einen eigenen Antrag der AfD, der nur auf eine Stärkung des Bundesnachrichtendienstes zielt.

Dr. Gerhard Conrad, Mitglied des Vorstandes Gesprächskreises Nachrichten-dienste in Deutschland e. V. (GKND) https://www.gknd.org nennt die geplante Reform einen „großen, zukunftsweisenden Wurf“. Damit werde erstmals „eine nachrichtendienstliche Gesamtarchitektur einschließlich eines kohärenten Rechtsrahmens für die Handlungs- und Eingriffsbefugnisse der Dienste, ihre Voraussetzungen und Grenzen sowie deren erforderliche Kontrolle angestrebt“.

Laut Conrad sollen Jahrzehnte der Verweisungsgesetze und Einzelregelungen hiermit überwunden werden. Mit der Reform werden die Dienste laut Conrad auch „gesetzgeberisch als wesentliche eigenständige Dimensionen staatlichen Handelns anerkannt“. Das Nachrichtendienstrecht entwickle sich damit zunehmend zu einer eigenen wissenschaftlichen Teildisziplin. Gleiches gelte für die politologische und soziologische Beschäftigung mit Nachrichtendiensten. Damit nähere sich Deutschland den sogenannten Intelligence Studies an, die in vielen westlichen Demokratien bereits seit Jahren etabliert seien.

„Es bleibt zu hoffen, dass sich damit künftig auch deutsche Universitäten, Forschungsinstitute und Akademien der Thematik in angemessenem Umfang in Forschung und Lehre annehmen werden“, resümiert Conrad.