Die Debatte um den Haushalt für das kommende Jahr dreht sich auch um den Wehretat selbst. In der vergangenen Woche hatte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) den Entwurf für den Verteidigungshaushalt vorgestellt. Dieser belief sich für das kommende Jahr auf 110 Milliarden Euro und weitere 30 Milliarden Euro, die durch das Sondervermögen der Bundeswehr finanziert werden.
Ein Betrag, wie er seit dem Ende das Kalten Krieges nicht mehr von Deutschland für seine Verteidigung ausgegeben wurde, schreibt das BMVg selbst. Schon das Verteidigungsbudget 2026 umfasste 82,69 Milliarden Euro im Einzelplan 14 und 25,51 Milliarden Euro im Sondervermögen Bundeswehr. 2027 sollen die Verteidigungsausgaben nun noch einmal um rund 31,4 Milliarden Euro anwachsen, um die Sicherheit Deutschlands besser gewährleisten zu können.
Vor dem Parlament erklärte Pistorius, diese Ausgaben seien notwendig, um die technologische Überlegenheit für ein breites Spektrum zu gewährleisten, auf welches man sich vorbereiten müsse. „Wir stehen buchstäblich im Fadenkreuz Moskaus“, sagte Pistorius bei seiner Rede. Als Belege nannte er den gescheiterten Angriff mit sprengstoffbeladenen Drohnen in Leipzig, bewaffnete russische Kampfjets im estnischen Luftraum und Drohnen über Nato-Gebiet.
Letztlich komme es bei der Verteidigung zwar auf die Menschen an, doch diesen schulde man die beste und modernste Ausrüstung.
Weiteres Wachstum
Trotz des neuen, angedachten Rekordbudgets ist dies noch nicht das Ende des Wachstums. Auch in den kommenden Jahren soll der Verteidigungsetat weiter-wachsen, auf eine Höhe von voraussichtlich 152 Milliarden Euro im Jahr 2029. Damit will Deutschland bereits 2029 die NATO-Zielquote vonAusgaben in Höhe von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungszwecke erreichen, sechs Jahre früher als vom Bündnis gefordert.
Nötig sind diese Ausgaben, wie auch Pistorius betonte, um in der veränderten Sicherheitslage Europas eine glaubwürdige Abschreckungswirkung zu erzeugen.
Das Recht des Ausnahmezustandes
Unter die Ausgaben des Verteidigungshaushaltes fällt allerdings nicht nur die Modernisierung und Aufrüstung, sondern auch Ausgaben aus anderen Einzel-plänen des Bundeshaushaltes, so etwa für Fürsorgeleistungen für Soldatinnen und Soldaten oder für militärisch notwendige Baumaßnahmen.
Der Bundestag muss im November in zweiter und dritter Lesung über den Haushaltsentwurf 2027 noch abschließend beraten.