Fünf Standorte für den Neuen Wehrdienst ausgelotet

Aktualisierung zum Artikel https://dzen.ru/a/ak2MAl7CZx2XWJIl Die Bundeswehr will acht ehemalige Liegenschaften und Kasernen im Bundesgebiet reaktivieren!

Das Verteidigungsministerium (BMVg) hat sich entschieden: Von den acht im Juli für den Neuen Wehrdienst in Betracht gezogenen Liegenschaften werden an fünf weitere Schritte eingeleitet. Konkret handelt es sich dabei um

• die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz)

• die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne einschließlich des ehemaligen

Standortübungsplatzes (StOÜbPl) in Kusel (Rheinland-Pfalz)

• die ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne einschließlich des ehemaligen StOÜbPl in Sigmaringen (Baden-Württemberg)

• die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen)

• sowie die ehemaligen Ray Barracks einschließlich des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als StOÜbPl in Friedberg (Hessen)

Die noch im Juli in die Planung einbezogene ehemalige Rantzau-Kaserne in Boostedt (Schleswig-Holstein), ehemalige Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven (Niedersachsen) und das ehemalige Joint Headquarters (HQ), NATO-Hauptquartier, mit dem ehemaligen Wegberger Militärkomplex als StOÜbPl in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) sind damit aus dem Rennen.

Infrastrukturelle Grundlagen

Über die fünf für den Neuen Wehrdienst vorgesehenen Standorte hinaus prüft das Ministerium weitere Liegenschaften. Sie sollen unter anderem als Munitionslager und Übungsflächen dienen. Dafür setzte das BMVg im vergangene Jahr den Konversionsprozess ehemaliger militärischer Liegenschaften aus. Folgerichtig ruht der Prozess für 187 ehemalige militärische Liegenschaften und weitere 13 Liegenschaften.

Zudem wurden in diesem Jahr weitere 27 Liegenschaften identifiziert. Stellt sich eine Liegenschaft als für die Bundeswehr geeignet heraus und stimmen die betroffenen Länder und Kommunen zu, kann sie in die sogenannte Strategische Liegenschaftsreserve überführt werden. Konkret wird ein Landbeschaffungs-verfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz eingeleitet, wenn die Truppe einen Standort als geeignet erachtet. Dem vorgeschalteten Anhörungsverfahren folgt das sogenannte Bezeichnungsverfahren. Dabei werden mögliche Einwände von Ländern und Kommunen geprüft und anschließend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen entschieden. Nach Bekanntgabe der Bezeichnung gilt diese nach Ablauf eines Monats ohne Einwände als rechtskräftig.

Die kommunale Planungshoheit geht damit auf den Bund über und die Liegen-schaft wird militärisch gewidmet. Nicht geeignete Liegenschaften stehen wiederum für die Konversion und eine zivile Nutzung zur Verfügung. Dies betrifft bislang 40 Liegenschaften. Baumaßnahmen für die militärische Nutzung einer Liegenschaft können beginnen, sobald der konkrete Bedarf gebilligt, die erforderlichen Bauunterlagen genehmigt und die Maßnahme priorisiert sowie finanziell abgesichert ist. Um die Liegenschaft möglichst frühzeitig nutzen zu können, sollen vorbereitende Maßnahmen wie die allgemeine Herrichtung, die Medienerschließung und die Baufeldfreimachung schrittweise umgesetzt werden.

Darüber hinaus ist, um die Umsetzung des Moratoriumsprozesses effizient zu gestalten, im BMVg das Organisationselement „Beauftragter des Geschäfts-bereichs BMVg für die Steuerung und Koordinierung der Strategischen Liegenschaftsreserve“ (Bea GB BMVg StratL-gRes) geschaffen. Es ist dem Hauptabteilungsleiter Aufwuchs unterstellt.