Dazu hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) https://www.bmbfsfj.bund.de bei 23 großen Verbänden und Organisationen nachgehört, welche Kapazitäten diese im Falle einer Rückkehr zum Zivildienst haben, um eventuelle Wehrdienstverweigerer zu beschäftigen. Auf Anfragen teilt eine Sprecherin des BMBFSFJ mit: „Im vergangenen Winter wurden an die Verbände, die entweder derzeit in den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ aktiv sind oder bis 2011 im Zivildienst aktiv waren, sehr grundsätzliche Fragen übermittelt zur Abschätzung von Möglichkeiten, als Verband im Falle der Wiedereinsetzung einer allgemeinen Wehrpflicht Wehrersatzdienstplätze anzubieten.“ Diese Verbände waren: AEJ, ASB, ASC Göttingen, AWO, BDKJ, BKJ, BUND, Caritas, DFV, DKG, DLRG, DPWV, DRK, DSJ, EngagementGlobal, FÖF e.V., IB, Johanniter, Malteser, NABU, THW, vidi, ZWSt. „22 der 23 Verbände gaben zudem an, dass ihre Infrastrukturen und Einsatzstellen grundsätzlich bereit wären, im Falle einer Reaktivierung einer allgemeinen Wehrpflicht Wehrersatzdienst-leistenden ein Angebot zu machen“, erklärte die Sprecherin des BMBFSFJ.
Zwar gebe es keinen Zivildienst, solange man keine Wehrpflicht habe. Aber falls die Wehrpflicht einmal nötig werden sollte, müsse die Bundesregierung die Basis für einen modernen Zivildienst schon vorbereitet haben. Die Pläne für einen neuen Zivildienst will das BMFSFJ nach der Sommerpause vorstellen. „Diese Staats-aufgabe ergibt sich aus dem Grundgesetz. Wie ein Wehrersatzdienst konkret aussehen würde, daran arbeiten wir gerade mit dem Bundesgesellschafts-dienstegesetz“, so die BMBFSFJ-Sprecherin. Das alte Zivildienstgesetz sei zwar nach wie vor gültig, aber viele der darin festgelegten Regelungen seien schon 2011 überholungsbedürftig gewesen. Deshalb bereite das BMBFSJF sicherheitshalber im Sinne eines vorausschauenden Staates eine Modernisierung und Entbürokrati-sierung vor. Auf Anfrage teilte das Technische Hilfswerk (THW) mit: „Sollte der Zivildienst gesetzlich wieder eingeführt werden, wird das THW entsprechende Formate anbieten können. Wie diese genau aussehen, hängt jedoch auch von den gesetzlichen Rahmenbedingungen des potentiellen Zivildienstes allgemein ab.
Daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu einer möglichen Ausgestaltung treffen.“ Das THW werde Kapazitäten zur Verfügung stellen. Diese hingen aber von den Voraussetzungen ab. Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht wurde auch der Zivildienst als solcher abgeschafft. An seine Stelle trat der Bundesfreiwilligendienst. Seit Anfang 2026 gilt jedoch ein neuer Wehrdienst, der eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 vorsieht.
Sollten die Ziele zum Personalaufbau verfehlt werden, kann der Bundes-tag eine Bedarfswehrpflicht einführen.
Schon jetzt stieg die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge auf über 5.000. Profitieren könnten davon unter anderem die Blaulicht- sowie Hilfsorganisationen.